BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 11. April 2011

Teil römisch drei

52. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit

52. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in montenegrinischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 17, mit 1. Juni 2011 in Kraft.

Faymann