Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 11. April 2011 |
Teil römisch drei |
51. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 865 Ausschussbericht 902 Sitzung 81. Bundesrat:, Ausschussbericht 8401 Sitzung 789.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in montenegrinischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 38, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. am 23. März 2011 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 38, mit 1. Juni 2011 in Kraft.
Faymann