BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 11. April 2011

Teil römisch drei

51. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 865 Ausschussbericht 902 Sitzung 81. Bundesrat:, Ausschussbericht 8401 Sitzung 789.)

51.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in montenegrinischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 38, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. am 23. März 2011 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 38, mit 1. Juni 2011 in Kraft.

Faymann