Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 23. März 2011 |
Teil römisch drei |
45. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Irland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. Mai 1966 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 19. Juni 1987 in Dublin unterzeichneten Protokolls | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 584 Ausschussbericht 619 Sitzung 59. Bundesrat:, Ausschussbericht 8300 Sitzung 783.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, des Protokolls wurden am 4. Mai 2010 bzw. 17. Februar 2011 (eingelangt am 28. Februar 2011) abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. Mai 2011 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 66/1968 idF BGBl. Nr. 12/1989.