Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 9. März 2011 |
Teil römisch drei |
39. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 928 Ausschussbericht 998 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8422 Sitzung 791.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, des Abkommens wurden am 2. Februar bzw. 15. Februar 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2011 in Kraft.
Faymann