BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 9. März 2011

Teil römisch drei

39. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 928 Ausschussbericht 998 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8422 Sitzung 791.)

39.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in russischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, des Abkommens wurden am 2. Februar bzw. 15. Februar 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2011 in Kraft.

Faymann