Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2, Tabelle C, Spalten 6 bis 20, dürfen
Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 9. März 2011 |
Teil römisch drei |
38. Multilaterales Abkommen ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen |
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 3. März 2011 und von Deutschland am 21. Februar 2011 unterzeichnet.
Faymann