BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 2. März 2011

Teil römisch drei

30. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 943 Ausschussbericht 1004 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8432 Sitzung 791.)

30.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in bulgarischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2011 (eingelangt am 3. Februar 2011) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 3. Februar 2011 in Kraft getreten.

Faymann