Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 2. März 2011 |
Teil römisch drei |
30. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 943 Ausschussbericht 1004 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8432 Sitzung 791.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in bulgarischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2011 (eingelangt am 3. Februar 2011) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 3. Februar 2011 in Kraft getreten.
Faymann