Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 2. Februar 2011 |
Teil römisch drei |
23. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 923 Ausschussbericht 953 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8407 Sitzung 790.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 22, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 22. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2011 in Kraft.
Faymann