BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 2. Februar 2011

Teil römisch drei

23. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 923 Ausschussbericht 953 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8407 Sitzung 790.)

23.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 22, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 22. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2011 in Kraft.

Faymann