Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 17. November 2011 |
Teil römisch drei |
169. 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 609 Ausschussbericht 720 Sitzung 67. Bundesrat:, Ausschussbericht 8322 Sitzung 785.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel römisch vier, Absatz eins, des Zusatzabkommens wurden am 1. Juli 2010 bzw. 17. Oktober 2011 vorgenommen; das Zusatzabkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992 idF BGBl. III Nr. 192/2002.