BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. November 2011

Teil römisch drei

169. 2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 609 Ausschussbericht 720 Sitzung 67. Bundesrat:, Ausschussbericht 8322 Sitzung 785.)

169.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

2. Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit1

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel römisch vier, Absatz eins, des Zusatzabkommens wurden am 1. Juli 2010 bzw. 17. Oktober 2011 vorgenommen; das Zusatzabkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992 idF BGBl. III Nr. 192/2002.