BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 5. Oktober 2011

Teil römisch drei

153. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

153. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2011,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Simbabwe

12. Dezember 2007

Syrien, Arabische Republik

8. April 2009

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Arabische Republik Syrien einen Vorbehalt zu Artikel 35, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt.

Faymann