Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 28. September 2011 |
Teil römisch drei |
151. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1122 Ausschussbericht 1336 Sitzung 113. Bundesrat:, Ausschussbericht 8540 Sitzung 799.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 13, des Abkommens am 21. September 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.
Faymann