Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 15. September 2011 |
Teil römisch drei |
144. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 5 aus 2011, nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl |
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 5 aus 2011, nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2011,) wurde von Italien am 29. August 2011 unterzeichnet.
Faymann