BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 15. September 2011

Teil römisch drei

144. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 5 aus 2011, nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl

144. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 5 aus 2011, nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 5 aus 2011, nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2011,) wurde von Italien am 29. August 2011 unterzeichnet.

Faymann