BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 7. Juli 2011 |
Teil IIITeil römisch drei |
111. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit |
| (NR: GP XXIV RV 1086 AB 1178 S. 105. BR: AB 8507 S. 797.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1086 Ausschussbericht 1178 Sitzung 105. Bundesrat:, Ausschussbericht 8507 Sitzung 797.) |
111.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 2 des Abkommens wurden am 2. März bzw. 1. Juli 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. August 2011 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, Absatz 2, des Abkommens wurden am 2. März bzw. 1. Juli 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. August 2011 in Kraft.
Faymann