Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 7. Juli 2011 |
Teil römisch drei |
107. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 872 Ausschussbericht 952 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8406 Sitzung 790.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in albanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Faymann