BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 7. Juli 2011

Teil römisch drei

107. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 872 Ausschussbericht 952 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8406 Sitzung 790.)

107.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in albanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Faymann