BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. Juni 2011

Teil römisch drei

101. Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1069 Ausschussbericht 1091 Sitzung 100. Bundesrat:, Ausschussbericht 8477 Sitzung 795.)

101.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

[Übereinkommen (Nr. 187) in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen (Nr. 187) in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen (Nr. 187) in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Empfehlung (Nr. 197) in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Empfehlung (Nr. 197) in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Empfehlung (Nr. 197) in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Mai 2011 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 8, Absatz 3, für Österreich am 20. Mai 2012 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:

Bosnien und Herzegowina, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Japan, Republik Korea, Kuba, Moldau, Niger, Russische Föderation, Schweden, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Faymann