BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 18. Jänner 2011

Teil römisch drei

10. Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 788 Ausschussbericht 950 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8404 Sitzung 790.)

10.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. Dezember bzw. 21. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.

Faymann