BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 3. November 2010

Teil römisch eins

86. Bundesgesetz:

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 879 Ausschussbericht 911 Sitzung 80.)

86. Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann