BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 18. August 2010

Teil römisch eins

70. Bundesgesetz:

Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 777 Ausschussbericht 804 Sitzung 72. Bundesrat:, Ausschussbericht 8363 Sitzung 787.)

70. Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages Kredite im Umfang von höchstens 2,18 Mrd. Euro zu gewähren.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann