Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 18. August 2010 |
Teil römisch eins |
70. Bundesgesetz: | Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 777 Ausschussbericht 804 Sitzung 72. Bundesrat:, Ausschussbericht 8363 Sitzung 787.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages Kredite im Umfang von höchstens 2,18 Mrd. Euro zu gewähren.
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann