BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 22. April 2010

Teil römisch eins

22. Bundesgesetz:

Änderung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994)

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 495 Ausschussbericht 632 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8295 Sitzung 783.)

22. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 650 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2008, und die Bundesministeriengesetznovelle 2009, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 17, Absatz eins, wird zwischen dem ersten und dem zweiten Satz folgender neuer Satz eingefügt:

„Darüber hinaus kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung auch festlegen, in welcher Weise die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes in Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen sind und deren Einhaltung nachzuweisen ist.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 17, werden nach Absatz 2, folgende Absatz 3 und Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 3,Ausländischen Schifffahrtsunternehmen, deren Fahrzeuge auf österreichischen Wasserstraßen verkehren, kann im Wege des Schiffsführers eines Fahrzeuges des Unternehmens wirksam zugestellt werden.
  2. Absatz 4,Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Fahrzeuge auf dem österreichischen Schienennetz verkehren, kann im Wege des Triebfahrzeugführers oder des Personals eines Fahrzeuges des Unternehmens wirksam zugestellt werden.“

Fischer

Faymann