BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 22. April 2010

Teil römisch eins

21. Bundesgesetz:

Änderung des Bundesgesetzes über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 496 Ausschussbericht 637 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8297 Sitzung 783.)

21. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bundesgesetzblatt Nr. 898 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 173 aus 2004, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, Bundesgesetzblatt , römisch eins Nr. 3, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 6, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Wirkung zum 1. Jänner 2011 und danach jährlich jeweils mit Wirkung zum 1. Jänner auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle tretenden Index die in der gemäß Absatz 2, zu erlassenden Gebührenordnung festgesetzten Gebühren mit Verordnung anzupassen. Dies hat durch Heranziehung des (auf eine Dezimalstelle berechneten) vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) für den Monat Juli des Jahres vor Inkrafttreten der Verordnung veröffentlichten Jahresdurchschnittes der Änderungsrate zu erfolgen. Die errechneten Beträge sind jeweils auf volle Euro zu runden.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 17, wird folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5,Paragraph 6, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 2010, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Fischer

Faymann