93. Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 26. Februar 2010 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 wie folgt ändern:Gemäß § 5 Absatz 2, des Richtwertgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 800 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 26. Februar 2010 kundgemacht, dass sich die in Paragraph 5, Absatz eins, des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 wie folgt ändern:
1. Bundesland Burgenland:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
4,47 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..4,31 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
3,19 vH des Richtwerts;
Baukosten
115,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
12,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,34 vH des Richtwerts.
2. Bundesland Kärnten:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,74 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,53 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
6,06 vH des Richtwerts;
Baukosten
117,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
14,73 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
8,27 vH des Richtwerts.
3. Bundesland Niederösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,03 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,85 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
8,04 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,58 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,01 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,51 vH des Richtwerts.
4. Bundesland Oberösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,31 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,12 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,50 vH des Richtwerts;
Baukosten
128,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
26,12 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,31 vH des Richtwerts.
5. Bundesland Salzburg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
6,78 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,53 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,48 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,36 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
9,32 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
7,52 vH des Richtwerts.
6. Bundesland Steiermark:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
6,76 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,52 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,99 vH des Richtwerts;
Baukosten
108,83 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
10,43 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,40 vH des Richtwerts.
7. Bundesland Tirol:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,99 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,77 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
9,08 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
8,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen
Wärmeversorgungsanlagen
5,94 vH des Richtwerts.
8. Bundesland Vorarlberg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
7,53 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..7,26 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,35 vH des Richtwerts;
Baukosten
130,28 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,59 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
10,07 vH des Richtwerts.
9. Bundesland Wien:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
4,91 Euro
[Richtwert gültig vom 1.3.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,73 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
17,21 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,77 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
38,56 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
11,49 vH des Richtwerts.
Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2010 mietrechtlich wirksam.
Bandion-Ortner