93. Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 26. Februar 2010 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 wie folgt ändern:
1. Bundesland Burgenland:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
4,47 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..4,31 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
3,19 vH des Richtwerts;
Baukosten
115,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
12,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,34 vH des Richtwerts.
2. Bundesland Kärnten:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,74 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,53 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
6,06 vH des Richtwerts;
Baukosten
117,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
14,73 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
8,27 vH des Richtwerts.
3. Bundesland Niederösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,03 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,85 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
8,04 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,58 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,01 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,51 vH des Richtwerts.
4. Bundesland Oberösterreich:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,31 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,12 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,50 vH des Richtwerts;
Baukosten
128,00 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
26,12 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
9,31 vH des Richtwerts.
5. Bundesland Salzburg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
6,78 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,53 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,48 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,36 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
9,32 vH des Richtwerts;
abzuziehende
Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
7,52 vH des Richtwerts.
6. Bundesland Steiermark:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
6,76 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,52 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
7,99 vH des Richtwerts;
Baukosten
108,83 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
10,43 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
6,40 vH des Richtwerts.
7. Bundesland Tirol:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
5,99 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,77 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
9,08 vH des Richtwerts;
Baukosten
105,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
8,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen
Wärmeversorgungsanlagen
5,94 vH des Richtwerts.
8. Bundesland Vorarlberg:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
7,53 Euro
[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..7,26 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
11,35 vH des Richtwerts;
Baukosten
130,28 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
31,59 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
10,07 vH des Richtwerts.
9. Bundesland Wien:
Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2010):
4,91 Euro
[Richtwert gültig vom 1.3.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,73 Euro]
Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil
17,21 vH des Richtwerts;
Baukosten
132,77 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile
38,56 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
11,49 vH des Richtwerts.
Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2010 mietrechtlich wirksam.
Bandion-Ortner