BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. März 2010

Teil II

93. Kundmachung:

Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz

93. Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz

Gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, wird auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 26. Februar 2010 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 wie folgt ändern:

1. Bundesland Burgenland:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..4,31 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    3,19 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    115,63 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    12,45 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    6,34 vH des Richtwerts.

2. Bundesland Kärnten:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,53 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    6,06 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    117,00 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    14,73 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende
    Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    8,27 vH des Richtwerts.

3. Bundesland Niederösterreich:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,85 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    8,04 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    132,58 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    31,01 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    9,51 vH des Richtwerts.

4. Bundesland Oberösterreich:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,12 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    7,50 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    128,00 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    26,12 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    9,31 vH des Richtwerts.

5. Bundesland Salzburg:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,53 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    11,48 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    105,36 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    9,32 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende
    Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    7,52 vH des Richtwerts.

6. Bundesland Steiermark:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..6,52 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    7,99 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    108,83 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    10,43 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    6,40 vH des Richtwerts.

7. Bundesland Tirol:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..5,77 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    9,08 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    105,45 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    8,63 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen
    Wärmeversorgungsanlagen
    5,94 vH des Richtwerts.

8. Bundesland Vorarlberg:

[Richtwert gültig vom 1.4.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………..7,26 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    11,35 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    130,28 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    31,59 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    10,07 vH des Richtwerts.

9. Bundesland Wien:

[Richtwert gültig vom 1.3.2008 bis zum 31.3.2010:……………………………………………4,73 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

  1. a)
    Grundkostenanteil
    17,21 vH des Richtwerts;
  2. b)
    Baukosten
    132,77 vH des Richtwerts;
  3. c)
    abzuziehende Baukostenanteile
    38,56 vH des Richtwerts;
  4. d)
    abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen
    11,49 vH des Richtwerts.

Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2010 mietrechtlich wirksam.

Bandion-Ortner