Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 11. März 2010 |
Teil römisch zwei |
84. Verordnung: | Akkreditierung der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Zertifizierung von Managementsystemen |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit Sitz in 1201 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65, wird als Stelle, die Managementsysteme zertifiziert (gemäß EN ISO/IEC 17021), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung
Produkt/Produktgruppe |
Konformitätsbewertungsverfahren |
|
- Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe - Fuß- und Beinschutzausrüstungen sowie Ausrüstungen zur Verhütung von Stürzen durch Ausgleiten – eingeschränkt auf Schuhwerk |
EG-Qualitätssicherungssystem mit Überwachung (Artikel 11, B bzw. Paragraphen 15 -, 16, der PSASV) |
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zur Zertifizierung von Managementsystemen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 460 aus 2005,, außer Kraft.
Mitterlehner