BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 24. Februar 2010

Teil römisch zwei

63. Verordnung:

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Server-Verordnung

63. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH Aufgaben übertragen werden (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Server-Verordnung)

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), Bundesgesetzblatt  Nr. 757 aus 1996,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird verordnet:

Die BRZ GmbH wird betraut mit Wartung und Betrieb des Treasury SW Serversystems der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, das im Zusammenhang mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung in der Kassenverwaltung von manueller Abwicklung auf automatisierte Erstellung der SWIFT Nachrichten eingerichtet und betrieben wird. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.

Pröll