Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 24. Februar 2010 |
Teil römisch zwei |
63. Verordnung: | Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Server-Verordnung |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1996,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird verordnet:
Die BRZ GmbH wird betraut mit Wartung und Betrieb des Treasury SW Serversystems der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, das im Zusammenhang mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung in der Kassenverwaltung von manueller Abwicklung auf automatisierte Erstellung der SWIFT Nachrichten eingerichtet und betrieben wird. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.
Pröll