Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2010 |
Teil römisch zwei |
468. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes |
Auf Grund der Paragraphen 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2009,, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des Paragraph 12, Absatz eins, zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2007,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Ziffer 2, wird die Wortfolge „für die Jahre 2003 bis 2010“ durch die Wortfolge „für die Jahre 2011 bis 2015“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 12, Absatz 2, wird die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend“ sowie der Betrag von „45.000 €“ durch den Betrag von „39.730 €“ ersetzt.
Mitterlehner