BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. Dezember 2010

Teil II

468. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes

468. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes geändert wird

Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. römisch eins Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch BGBl. römisch eins Nr. 125/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes, BGBl. römisch II Nr. 351/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. römisch II Nr. 259/2007, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In § 1 Z 2 wird die Wortfolge „für die Jahre 2003 bis 2010“ durch die Wortfolge „für die Jahre 2011 bis 2015“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In § 12 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend“ sowie der Betrag von „45.000 €“ durch den Betrag von „39.730 €“ ersetzt.

Mitterlehner