Absatz eins,Das Lenkertaggeld gebührt
- Litera aden Bediensteten der Dienststellen des Postbetriebsdienstes, wenn pro Tag die Tätigkeit überwiegt, die mit dem zwingend notwendigen Lenken eines zweispurigen Kraftfahrzeuges für diese Zwecke des Postbetriebsdienstes verbunden ist und ihre Arbeitsplätze folgenden Verwendungscodes zugeordnet sind: 0801 (Landzustelldienst), 0802 (Gesamtzustelldienst), 0805 (Paketzustelldienst), 0807 (sonstige Zustelldienste), 0818 (Motorisierte Briefeinsammlung), 0819 (Motorisierte Depotstellenversorgung, Stützpunktfahrten), 0880 (KFZ-Lenkerdienst B [KFZ, ausgenommen PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg]),weiters
- Litera bden Lenkern der Dienststellen der Güterbeförderung und der Wertlogistik, deren Arbeitsplätze folgenden Verwendungscodes zugeordnet sind: 0779 (Berufskraftfahrer im KFZ-Lenkerdienst C [KFZ, ausgenommen Omnibusse, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.500 kg]), 0880 (KFZ-Lenkerdienst B [KFZ, ausgenommen PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg]), 0879 (KFZ-Lenkerdienst C [KFZ, ausgenommen Omnibusse, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7.500 kg]).