BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. Dezember 2010

Teil römisch zwei

462. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

462. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 621 aus 2003, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 89/2006“ durch das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 67/2010“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2012“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 3, samt Überschrift lautet:

„Projektprogramm

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Ziele der Organisationseinheit als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung sind unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß Paragraph 2, BHG:
    1. Ziffer eins
      qualitativ hochwertige Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) entwickeln und durchführen, einschließlich Lehrgänge universitären Charakters sowie Kooperationen mit Universitäten und Pädagogischen Hochschulen,
    2. Ziffer 2
      die Auslastung der Infrastruktur zum Zwecke eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beibehalten und optimieren,
    3. Ziffer 3
      die Beteiligungen an EU-Programmen und internationalen Kooperationen ausbauen,
    4. Ziffer 4
      an verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildungs-Entwicklungsprojekten und der entsprechenden Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes mitwirken,
    5. Ziffer 5
      in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung von Erwachsenenbildnerinnen und -bildnern einzurichten und gemeinsam zu betreiben,
    6. Ziffer 6
      an der Erarbeitung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für die Erwachsenenbildung, an der Umsetzung des Österreichischen Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert) sowie an gemeinsamen Initiativen der Länder und des Bundes im Bereich der Erwachsenenbildung mitwirken,
    7. Ziffer 7
      das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung mit der Strategie des „Lebensbegleitenden Lernens“ durch geeignete Bildungsmaßnahmen intensivieren,
    8. Ziffer 8
      die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Führung) entsprechend den Anforderungen anpassen und anwenden,
    9. Ziffer 9
      den Budgetbedarf in der Projektperiode stabilisieren und
    10. Ziffer 10
      die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes gewährleisten.
  2. Absatz 2,Zwecks Erreichung der Ziele gemäß Absatz eins, hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.“

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 2 und Paragraph 12, Absatz 2, werden die Zahlen „2011“ jeweils durch die Zahl „2012“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, Dem Paragraph 14, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3, samt Überschrift, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, sowie Paragraph 12, Absatz 2 und die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 462 aus 2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 6, Nach Paragraph 14, wird folgender Paragraph 16, samt Überschrift angefügt:

„Außerkrafttreten

Paragraph 16,

Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.“

Novellierungsanordnung 7, Die Anlage lautet:

„Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, BHG 1. Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug

Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgenden: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 11, des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1973,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,).

Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern - etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen, durch Kooperation mit Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie durch die Bereitstellung einer funktionalen Infrastruktur.

Die Organisationseinheit ist nach Maßgabe der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005, berechtigt, die dort genannten Lehrgänge als „Lehrgänge universitären Charakters“ zu bezeichnen und den Absolventen die dort genannten Bezeichnungen zu verleihen.

Zentraler Angelpunkt - bezogen auf nationale und internationale weiterbildungspolitische Ziele (insbesondere Konzeptionen der Europäischen Union, Regierungsprogramme, Weiterbildungs-Entwicklungspläne) ist das Prinzip des „Lebensbegleitenden Lernens“.

Im Hinblick darauf ist die Organisationseinheit eingebunden als

2. Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit

Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf 3 Zielebenen:

2.1. Auf Zielebene römisch eins sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:

Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanagerinnen und Bildungsmanager, Referentinnen und Referenten, Kursleiterinnen und Kursleiter, Bildungsberaterinnen und Bildungsberater, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).

In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:

A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere

B. Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur (insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung) für Veranstalter aus Erwachsenenbildung, Lehrerfortbildung, Wissenschaft, Forschung und betrieblicher Weiterbildung.

C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.

2.2. Auf Zielebene römisch zwei geht es um die Entwicklung einer systematischen Professionalisierung und Qualitätsentwicklung der Erwachsenenbildung in Österreich – insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven – durch

2.3. Auf Zielebene römisch drei geht es um die Mitwirkung am Aufbau von Strukturen und an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union – in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches „Lebensbegleitendes Lernen“.

3. Ziele

3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung von im Bereich der Erwachsenenbildung Tätigen:

  1. A
    Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,
  2. B
    verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation sowie Know-How-Transfer auf nationaler Ebene,
  3. C
    Entwicklung und Erprobung innovativer Bildungsprogramme (etwa für Frauen, ältere Menschen, Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, benachteiligte Zielgruppen),
  4. D
    Entwicklung von Standardisierung und Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung, insbesondere Aufbau der organisatorischen Rahmenbedingungen für
  1. E
    Information, Dokumentation sowie die Mitherausgabe des Online-Magazins unter „erwachsenenbildung.at“.

3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:

  1. A
    Sukzessiver Aufbau einer systematischen Struktur für Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung). Einrichtung eines Beirates von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten im Bereich der Erwachsenenbildung. Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,
  2. B
    Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,
  3. C
    Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Bildungsmaßnahmen, Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Strategie des „Lebensbegleitenden Lernens“.

3.3. Managementziele:

4. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die in Ziffer 3, genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen und Indikatoren

     

Entwicklung des Indikators

Ziele

Leistungen

Indikator

2011

2012

3.1.

A

Durchführung der geplanten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Anzahl der geplanten und durchgeführten Veranstaltungen

210

210

         

3.1.

B

Beteiligung an Programmen der Europäischen Union

Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung

2

2

         

3.1.

B

Beteiligung an Kooperations-Projekten

Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung

12

12

         

3.1.

C

Entwicklung und Umsetzung von innovativen Bildungsprojekten

Anzahl der zielgruppenspezifischen Konzepte und Programme

2

2

         

3.1.

D

„Weiterbildungsakademie Österreich“

     
 

Teilnahme

Anzahl der Teilnahmen

205

205

 

Angebote

Anzahl der Angebote

50

50

         

3.1.

E

Online Magazin für Erwachsenenbildung

Anzahl der Ausgaben pro Jahr

3

3

         

3.2.

A.

Studien, Expertisen, Evaluierungen und Dokumentationen

Anzahl

10

10

3.2.

A./

B./

C.

Fachvorträge und fachspezifische Beiträge im Rahmen von Veranstaltungen im Haus und extern

Anzahl

15

15

         

3.3.

Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur

Auslastungsgrad und kostendeckende Führung des Wirtschaftsbetriebes

60%

60%

 

Sicherung und Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems

Auditierung durch eine renommierte Zertifizierungs- und Begutachtungsorgani-sation gemäß ÖNORM ISO 9001:2000

Auditierung

Auditierung und Verlängerung des Zertifikates

5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung nicht budgetwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Zentralleitung geleistet werden.

5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen

 

Ausgangspunkt

 

BVA 2010

2011

2012

Ausgaben

     

UT 0

1 168 000,-

1 215 000,-

1 264 000,-

UT 3

55 000,-

56 000,-

57 000,-

UT 7

1 000,-

1 000,-

1 000,-

UT 8

1 220 000,-

1 352 000,-

1 390 000.-

Summe Ausgaben

2 444 000,-

2 624 000,-

2 712 000,-

Einahmen

     

UT 4

1 338 000,-

1 418 000,-

1 506 000,-

UT 7

2 000,-

2 000,-

2 000,-

Summe Einnahmen

1 340 000,-

1 420 000,-

1 508 000,-

Saldo

1 104 000,-

1 204 000,-

1 204 000,-

5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2011 bis 2012 sind:

5.1.2. Aufwendungen: Bei den Aufwendungen sind Mehrausgaben einkalkuliert. Die Erhöhung ergibt sich insbesondere aus zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Weiterbildungsakademie, des Ö-Cert, der Länder-Bund-Förderinitiative, des Nationalen Qualifikationsrahmens sowie aus Mehrbedarf für wissenschaftliche Grundlagenarbeit.

5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen

Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

 

Ausgangspunkt

 

2010

2011

2012

Beamte - Verwendungsgruppe

     

A1

4

4

4

Summe Beamte

4

4

4

Vertragsbedienstete - Entlohnungsgruppe

     

v1

1

1

1

v2

2,5

2,5

2,5

v3

6,5

6,5

6,5

h2

1

1

1

h4

10

10

10

h5

3

3

3

Summe Vertragsbedienstete

24

24

24

Planstellen gesamt

28

28

28“

Schmied