BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 21. Dezember 2010

Teil römisch zwei

451. Verordnung:

Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

451. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz geändert wird

Auf Grund des Artikel römisch sieben, der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz, Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 452 aus 2008,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 23, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Amtsstunden sind werktags von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, am 24. und 31. Dezember von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.“

Bandion-Ortner