Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 20. Dezember 2010 |
Teil römisch zwei |
442. Verordnung: | Akkreditierung der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH als unabhängige Prüfeinrichtung für Luftfahrzeugbetreiber |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins und des Paragraph 38, Ziffer eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH mit Sitz in 2345 Businesspark Wien Süd, Campus 21 Europaring A04301, wird unter Anwendung der ÖNORM EN 45011 und der ISO 14065 bzw. EA-6/03:2010 als unabhängige Prüfeinrichtung für Emissionen und Tonnenkilometerdaten aus Luftverkehrstätigkeiten gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mitterlehner