Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 2. Dezember 2010 |
Teil römisch zwei |
391. Verordnung: | Änderung der Auslandsverwendungsverordnung - AVV |
Auf Grund des Paragraph 21 g, Absatz 3, des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2010,, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes (Auslandsverwendungsverordnung - AVV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2005,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 478 aus 2009,, wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2011 wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird der Betrag „65,34 €“ durch den Betrag „65,99 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins, wird der Betrag „1 316,71 €“ durch den Betrag „1 329,88 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 2, wird der Betrag „1 159,84 €“ durch den Betrag „1 171,44 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 3, wird der Betrag „1 109,19 €“ durch den Betrag „1 120,28 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 4, wird der Betrag „912,61 €“ durch den Betrag „921,74 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 5, wird der Betrag „796,62 €“ durch den Betrag „804,59 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 6, wird der Betrag „674,07 €“ durch den Betrag „680,81 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 8, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 7, wird der Betrag „626,10 €“ durch den Betrag „632,36 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 8, wird der Betrag „533,30 €“ durch den Betrag „538,63 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 10, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 9, wird der Betrag „455,71 €“ durch den Betrag „460,27 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 11, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 10, wird der Betrag „411,19 €“ durch den Betrag „415,30 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 12, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 11, wird der Betrag „195,61 €“ durch den Betrag „197,57 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 13, In Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 12, wird der Betrag „167,39 €“ durch den Betrag „169,06 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 14, In Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 3, Litera a, entfällt der Wortlaut „eine Begegnungsschule oder“.
Novellierungsanordnung 15, In Paragraph 8, Ziffer eins, wird der Betrag „26,13 €“ durch den Betrag „26,39 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 16, In Paragraph 8, Ziffer 2, wird der Betrag „14,81 €“ durch den Betrag „14,96 €“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 17, In der Anlage zu Paragraph 4, werden in der Tabelle unter Punkt 2. Beschreibung der Wohnung (Bewertungspunkte), Zusatzräume, das Wort „Dachboden“ durch den Ausdruck „Dachboden *“ und das Wort „Keller“ durch den Ausdruck „Keller *“ ersetzt sowie nach der Tabelle folgender Schlusssatz angefügt:
Faymann Pröll Spindelegger Hundstorfer Heinisch-Hosek Stöger Fekter Bandion-Ortner Berlakovich Darabos Schmied Bures Mitterlehner Karl