BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 2. Dezember 2010

Teil römisch zwei

389. Verordnung:

Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird

389. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, geändert wird

Aufgrund des Paragraph 21, Absatz 9, des Umsatzsteuergesetzes 1994, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 663 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2010,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 1995,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2010,, wird wie folgt geändert:

In Artikel römisch eins, Paragraph 3, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Abweichend von Absatz eins, zweiter Satz sind Erstattungsanträge, die Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen, spätestens bis 31. März 2011 zu stellen.“

Pröll