Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 18. November 2010 |
Teil römisch zwei |
354. Verordnung: | Akkreditierung der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz (ÜBZERT der BFBU) zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz (ÜBZERT der BFBU) mit Sitz in 2320 Schwechat, Concorde Business Park D2/1, wird als Stelle, die Produkte gemäß ÖNORM EN 45011 zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden Verfahren und Dienstleistungen:
ÖNORM F 3070: Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen, mit der Einschränkung auf Punkt 6 und Anhang B.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Organisation ÜBZERT der BFBU, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2006,, außer Kraft.
Mitterlehner