Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 31. August 2010 |
Teil römisch zwei |
278. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen |
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2010,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 39 wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2009,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Artikel römisch drei, Paragraph 2, wird folgender Absatz 15, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule), Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände), Ziffer 2, (Oberstufe) Litera a, (Pflichtgegenstände) wird im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite)“ im Unterabschnitt „Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)“ die Wendung „zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.“ durch die Wendung „zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Anlage A, Sechster Teil, Abschnitt A, Ziffer 2,, Litera a, lautet im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite)“ der Unterabschnitt „Zweite lebende Fremdsprache“:
Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1
Lesen, Schreiben: A2
Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.
Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1
Nach dem 3. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2
Lesen: B1
Nach dem 4. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A2
Lesen, Schreiben: B1
Nach dem 5. und 6. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1
Lesen: B2“
Schmied