BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 27. August 2010

Teil römisch zwei

273. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“ „Volkshochschule Ottakring, Wien“

273. Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“ „Volkshochschule Ottakring, Wien“ geändert wird

Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6 a, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2009,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts (Women´s Studies & Feminist Research)“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“, Volkshochschule Ottakring, Wien, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2004,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 6, wird das Datum „31. Dezember 2010“ durch das Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.

Karl