BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 20. August 2010

Teil römisch zwei

263. Kundmachung:

Ausspruch des Verfassungsgerichthofes, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war

263. Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Ausspruch des Verfassungsgerichthofes, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG und gemäß Paragraph 60, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 61, des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8. Juni 2010, V 49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:

„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“

Hundstorfer