Anlage A/2/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BEKLEIDUNGSFERTIGER

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80-40

Berufsbezogene Fremdsprache

40-80

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

140

 

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

 
 

Rechnungswesen2

 

Fachunterricht

 
 

Fachkunde3

220

 

Fachzeichnen

120

 

Praktikum

120

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

800

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache4

 

Deutsch4

 

Angewandte Informatik4

 

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport4

 

Förderunterricht4

 

römisch zwei. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch drei. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes „Fachzeichnen” für die Weiterbildung und Schulung des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Das „Praktikum” soll den Schülerinnen und Schülern Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Fachunterricht FACHKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Materialien kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Sie sollen die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen.

Sie sollen die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Sie sollen rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

Werkstoffkunde

Natur- und Chemiefasern:

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Erkennung. Mischungen. Verarbeitung. Entsorgung.

Garne und Zwirne:

Arten. Nummerierung. Verarbeitung.

Textile Flächenprodukte:

Arten. Herstellung. Eigenschaften. Erkennung. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien.

Einlage- und Aufputzmaterial:

Arten. Eigenschaften. Verarbeitung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe:

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialmaschinen.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Stichtypen. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Näharbeitsgänge an Maschinen. Fertigungstechnologien. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und Knopfloch. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Änderungsarbeiten. Bügel- und Fixierarbeiten. Ausfertigung und Komplettierung. Adjustierung. Qualitätskontrolle. Qualitätssicherung. Maßnehmen.

Fachliches Rechnen:

Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen. Knopflochberechnungen. Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche.

FACHZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Farb- und Formvorschläge machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Sie sollen den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen können.

Lehrstoff:

Zeichennormen:

Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.

Farbenlehre:

Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Entwurf und Zeichnungen:

Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken.

PRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die in diesem Lehrberuf verwendeten Materialien fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Sie sollen die Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können.

Sie sollen die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Materialien:

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe:

Arten. Handhaben. Pflegen und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Stichtypen. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Anfertigen von Knopflöchern. Anfertigen von Krägen und Ärmelabschlüssen. Verarbeiten von Kanten. Bügeln und Fixieren. Ausfertigen und Komplettieren. Adjustieren. Qualität kontrollieren und sichern. Maßnehmen.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3 Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Spezielle Fachkunde.

4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.