Anlage A/2/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
SATTLEREI

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

 

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

 
 

Rechnungswesen2

 

Fachunterricht:

 
 

Fachkunde2 3

320

 

Fachzeichnen

160

 

Praktikum

260

 

Projektpraktikum4

40

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 200

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache5

 

Deutsch5

 

Angewandte Mathematik

120

Angewandte Informatik5

 

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport5

 

Förderunterricht5

 

römisch zwei. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch drei. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Entsprechend dem Ziel der Berufsschule ist die Gesamtheit des im jeweiligen Beruf geforderten Qualifikationsprofils nach aktuellem Stand zu vermitteln sowie die in der Praxis üblichen Hilfsmittel zu verwenden.

Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Lernenden sowie von einer realen beruflichen Situation auszugehen. Dabei ist es nützlich, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände zu kombinieren.

Eine Vielfalt von aktuellen Lehr- und Lernmethoden, bei denen das „Soziale Lernen“ einen hohen Stellenwert hat, ist anzuwenden.

Selbstgesteuertes Lernen und Arbeiten der Lernenden ist durch komplexe Aufgabenstellung zu fördern, um so zur Beschäftigungsfähigkeit beizutragen.

Bei den jeweiligen Fachbereichen sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen, wobei Interdisziplinarität durch Teamabsprachen sicherzustellen ist.

Die Förderung der Selbstständigkeit, der Kreativität und der Innovationsbereitschaft ist durch handlungsorientierten Unterricht anzustreben.

Selbstständiges Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten des jeweiligen Fachbereiches durch die Lernenden, tragen zur Steigerung der beruflichen Lösungskompetenz bei und sind im Unterricht zu fordern und zu fördern.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

Der dynamischen Entwicklung in der Computertechnologie und deren Einfluss auf verschiedene Arbeitsverfahren ist Rechnung zu tragen.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen:

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Schwerpunkte dieses Lehrberufes zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen bzw. Fachgruppen zu bilden.

FACHKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

- die berufsspezifischen Kenntnisse über Roh-, Werk- und Hilfsstoffe erwerben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

- über die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe Bescheid wissen und Kenntnisse über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte haben.

- Kenntnisse über die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken erwerben.

- kognitive Fertigkeiten für einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes entwickeln, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

- Kenntnisse in der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung haben.

- sofern sie der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot angehören, zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Werkstoffkunde

Natürliche, synthetische und gemischte Stoffe:

Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung.

Hilfsmaterialien:

Klebstoffe (Einsatzmöglichkeiten. Gefahren). Beschläge. Reißverschlüsse. Nieten. Nähfäden.

Schwerpunkt Reitsportsattlerei

Polstermaterialien.

Schwerpunkt Taschnerei

Aktuelle modische Taschenbeläge.

Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei

Polstermaterialien. Teppicharten.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe:

Arten. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Arbeitsplatzgestaltung. Produkte und Arbeitsgänge. Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Näharbeiten mit verschiedenen Materialien. Klebetechniken. Befestigungstechniken. Reißverschlusstechniken. Stanzen. Pressen. Endausfertigungen.

Fachliches Rechnen:

Längen- Raum-, Stück- und Gewichtsmaße. Materialverbrauch. Zeitaufwand.

Schwerpunkt Reitsportsattlerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Maße und Auswirkungen auf das Tier. Polsterungen und Füllungen.

Schwerpunkt Taschnerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Produkte und Arbeitsgänge. Bügelmontagen. Faltentechniken. Aktuelles modisches Mustermachen.

Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Polsterungen und Füllungen. Sitzherstellung. Planen und Verdecke. Modellentwicklung. Arbeitsschablonen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Arbeitsverfahren und -techniken.

FACHZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

- kognitive und praktische Fertigkeiten erwerben, um Farb- und Formvorschlägen zu erstellen und Skizzen und Werkzeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

- die Kompetenz erwerben, den ästhetischen Stellenwert ihrer Erzeugnisse zu erkennen.

Lehrstoff:

Geometrisches Zeichnen:

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre:

Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Muster:

Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsmustern und Zierelementen.

Schwerpunkt Reitsportsattlerei

Beschirrungsteile in Ansicht. Zuschnitten mit Beschlägen. Zierelemente.

Schwerpunkt Taschnerei

Entwürfe und Zeichnungen der Muster von Ledergalanterie- und Taschnerwaren mit Beschlägen. Zierelemente.

Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei

Zeichnungen von Produkten des Lehrberufes. Sitze. Planen. Entwürfe von Logos und Emblemen.

PRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

- die praktische Fertigkeit entwickeln, um die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht zu bearbeiten, zu verwenden und entsorgen zu können.

- die praktische Fertigkeit erwerben, die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten zu können.

- Kenntnisse über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken haben und die praktische Fertigkeit entwickeln, diese auszuführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden zu können.

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe:

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken:

Messen und Vorzeichnen. Nähen mit verschiedenen Materialien. Arbeiten mit verschiedenen Klebstoffen. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Verarbeiten von Reißverschlüssen. Stanzen. Pressen. Endausfertigen.

Schwerpunkt Reitsportsattlerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Polstern und Füllen. Anfertigen spezieller Produkte.

Schwerpunkt Taschnerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Montieren von Bügeln. Anwenden verschiedener Faltentechniken. Anfertigen spezieller Produkte.

Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei

Arbeitsverfahren und -techniken:

Polsterarbeiten an Fahrzeugen. Vernähen und Verschweißen von Planen. Anfertigen spezieller Produkte. Polstern.

PROJEKTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

- unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können.

- der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

Projektplanung:

Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.

Projektdurchführung:

Erstellen, Beurteilen und Auswerten der berufsspezifischen Aufgabe. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.

Projektkontrolle und -darstellung:

Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von den berufsspezifischen mathematischen Aufgabenstellungen zusätzliche Qualifikationen zur Lösung komplexer Aufgaben haben.

Sie sollen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können.

Sie sollen sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen, Formelsammlungen und EDV-gestützte Programme zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff:

Integration von Vorkenntnissen:

Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen.

Aussagenlogik:

Funktionsbegriff, lineare Funktion. Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, lineare Gleichungssysteme und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung. Polynomfunktionen, Gleichungen höheren Grades.

Berufsspezifische Anwendungen:

Winkelfunktionen, Kraft und Drehmoment, Kräftezerlegung, Hebelgesetz, Auflagerkräfte.

Finanzmathematik:

Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldentilgung, Investitionsrechnung, Kurs- und Rentabilitätsrechnung.

Exponential- und logarithmische Funktionen:

Wachstums- und Abnahmeprozesse, Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen, Exponentialgleichungen.

Folgen und Reihen:

Begriff, Eigenschaften, Grenzwert, Summenformel endlicher und unendlicher Reihen.

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Klassischer und statischer Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Darstellungen und Kenngrößen von diskreten und stetigen Verteilungen.

Beschreibende Statistik:

Häufigkeitsverteilungen und ihre Darstellungen, Zentralmaße, Streuungsmaße, Regression, Korrelation und Kontingenz.

Beurteilende Statistik:

Schätzverfahren, Statistische Modelle des Qualitätsmanagements, Testen von Hypothesen.

Differentialrechnung:

Einführung in die Differentialrechnung. Differenzen und Differenzialquotient, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Integrationsregeln, numerische Integration.

Grafische Darstellungen:

Grafische Darstellungen einfacher und komplexer Funktionen mittels EDV-gestützter Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.

Der Unterricht geht von der engen Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ aus und führt zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler orientieren sind Grundlage für die Aufgabenstellung und fördern die Auseinandersetzung mit den Erarbeitungs- und Lösungswegen.

Übungen sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren und dadurch unterschiedliche Vorkenntnisse und bestehende Defizite ausgleichen bzw. abbauen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3 Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Spezielle               Fachkunde.

4 Dieser Unterrichtsgegenstand ist frühestens ab der dritten Schulstufe zu führen.

5 Siehe Anlage A, Abschnitt III.