Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 5. Juli 2010 |
Teil römisch zwei |
206. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang |
Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6 a, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2009,, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen, Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005,, wird wie folgt geändert:
In Paragraph 8, wird das Datum „31. Dezember 2010“ durch das Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.
Karl