Anlage 1

Definition der Datenträger

Beschreibung

Die CD-ROM bzw. DVD muss mit dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Eine Datenkomprimierung und Übermittlung als ZIP-Datei ist zulässig. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken, es sind jedoch keine dazugehörigen ausführbaren Dateien mit zu übermitteln.