Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 25. Juni 2010 |
Teil römisch zwei |
191. Verordnung: | Bekleidungsgestaltung-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, wird verordnet:
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Haupt-module |
können kombiniert werden mit |
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H1 |
H2 |
H3 |
H4 |
H5 |
S1 |
S2 |
S3 |
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H1 |
römisch zehn |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
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Dauer |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
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H2 |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
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|
Dauer |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
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H3 |
x |
römisch zehn |
x |
x |
x |
x |
x |
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Dauer |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
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H4 |
x |
römisch zehn |
x |
x |
x |
x |
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Dauer |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
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H5 |
x |
römisch zehn |
x |
x |
x |
x |
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Dauer |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
3,5 Jahre |
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Pos. |
Grundmodul Bekleidungsgestaltung |
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1. |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Kenntnis des Leistungsangebots des Lehrbetriebs und seiner Partner |
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1.2 |
Kenntnis der Abläufe im Lehrbetrieb und der Organisation des Lehrbetriebs |
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1.3 |
Grundkenntnisse über den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften |
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1.4 |
Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung |
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1.5 |
Kenntnis und Anwendung der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements |
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1.6 |
Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel |
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1.7 |
Verhalten im Sinne von berufs- und betriebsrelevanten Sicherheits-, Umweltschutz- und Hygienestandards |
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2. |
Lehrlingsausbildung |
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2.1 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (Paragraphen 9 und 10 des BAG) |
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2.2 |
Kenntnis von Inhalt und Ziel der Ausbildung |
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2.3 |
Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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3. |
Fachübergreifende Ausbildung: , In der Art der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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3.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln; Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren; Entscheidungen treffen etc. |
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3.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten; Kritik fair üben; sachlich argumentieren; Rücksicht nehmen etc. |
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3.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein; Bereitschaft zur Weiterbildung; Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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3.4 |
Arbeitshaltungen, zB Sorgfalt; Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein; Pünktlichkeit; Einsatzbereitschaft; Service- und Kundenorientierung etc. |
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4. |
Fachausbildung |
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4.1 |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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4.2 |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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4.3 |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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4.4 |
Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes |
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4.5 |
Grundkenntnisse der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
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4.6 |
Kenntnis der betriebsspezifischen Maschinen (zB Nähmaschinen, Bügelmaschinen) und Zusatzgeräte sowie Auswählen und Einsetzen von Maschinen und Zusatzgeräten |
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4.7 |
Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten, Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Zusatzgeräten |
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4.8 |
Kenntnis der Werkstoffe (zB Faserstoffe, Pelzfelle, Lederarten, textile Flächengebilde) und Hilfsstoffe (zB Garne, Zwirne), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie des Zubehörs |
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4.9 |
Kenntnis der Handelsbezeichnungen, Textilkennzeichnung und der Pflegesymbole |
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4.10 |
Materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen |
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4.11 |
Kenntnis der Größenmaße |
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4.12 |
Kenntnis der Farbenlehre |
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4.13 |
Abnehmen von Körpermaßen auch unter Beachtung von individuellen Besonderheiten |
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4.14 |
Erstellen von Modeskizzen und -zeichnungen |
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4.15 |
Lesen und Erstellen (auch rechnergestützt) von Schnittzeichnungen |
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4.16 |
Verändern des Schnittes entsprechend der Körpermaße des Kunden und Erstellen von Schnittschablonen |
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4.17 |
Mitarbeit beim Fassonieren von Teilen sowie beim Zuschnitt von Schnittteilen unter Beachtung der Werkstoffe (zB Fadenlauf- und Strichrichtung, Muster, Haarprofil, Haarfarbe) |
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4.18 |
Kenntnis der Nähte und der Sticharten |
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4.19 |
Ausführen von Verarbeitungstechniken wie zB Heften, Steppen, Pikieren, Staffieren, Überwindeln, Säumen, Einfassen, Knopflochstiche von Hand und mit Maschinen, Adjustieren |
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4.20 |
Anfertigen von Teilarbeiten wie zB Ärmel, Kanten, Taschen sowie Zusammensetzen von Teilen |
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4.21 |
Anfertigen von Kleinteilen für zB Hosen, Röcke, Westen, Kopfbedeckungen |
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4.22 |
Anwenden von Gestaltungstechniken wie zB Zierarbeiten |
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4.23 |
Verarbeiten von Zubehör wie zB Knöpfe, Schnallen und Verschlüsse |
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4.24 |
Kenntnis der Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe |
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4.25 |
Form- und Ausbügeln von Nähten, Abnähern und Einlagen |
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4.26 |
Überbügeln (Dampfen) und Ausbügeln von Werk- und Hilfsstoffen |
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4.27 |
Durchführen von Zwischen- und Endkontrollen sowie Beheben von Fehlern |
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Pos. |
Hauptmodul Damenbekleidung |
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1. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Entgegennehmen von Kundenwünschen, Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen auch am Telefon, Behandeln von Reklamationen) |
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2. |
Kenntnis der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
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3. |
Gestalten und Ausarbeiten von Entwürfen nach modischen, historischen und funktionalen Gesichtspunkten |
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4. |
Präsentieren von Entwürfen und Bekleidungsstücken sowie Herstellen von Probemodellen |
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5. |
Fassonieren von Teilen sowie Zuschnitt von Schnittteilen unter Beachtung der Werkstoffe (zB Fadenlauf- und Strichrichtung, Muster) |
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6. |
Herstellen von Damenbekleidung auch in Kombination mit anderen Materialien einschließlich Accessoires unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken sowie unter Berücksichtigung der weiblichen Körperformen, Material, Mode und Kundenanforderungen |
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7. |
Herstellen von Kleidern mit unterschiedlichen Ausschnitt-, Ärmel- und Rockformen, Taillenverarbeitung sowie Ausschmückungen |
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8. |
Herstellen von Gesellschaftskleidung wie zB Cocktail-, Abend-, Brautkleider oder Trachten |
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9. |
Herstellen von Kostümen mit Kragen-, Revers-, Futter- und Einlagenverarbeitung sowie Verschlusstechniken |
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10. |
Herstellen von Jacken und Mänteln mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken |
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11. |
Bekleidungsstücke anprobieren und anpassen |
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12. |
Ändern, Reparieren, Instandhalten und Modernisieren von Damenbekleidung |
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13. |
Fertigstellen des Modells |
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Pos. |
Hauptmodul Herrenbekleidung |
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1. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Entgegennehmen von Kundenwünschen, Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen auch am Telefon, Behandeln von Reklamationen) |
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2. |
Kenntnis der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
|
3. |
Gestalten und Ausarbeiten von Entwürfen nach modischen, historischen und funktionalen Gesichtspunkten |
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4. |
Präsentieren von Entwürfen und Bekleidungsstücken |
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5. |
Fassonieren von Teilen sowie Zuschnitt von Schnittteilen unter Beachtung der Werkstoffe (zB Fadenlauf- und Strichrichtung, Muster) |
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6. |
Herstellen von Herrenbekleidung auch in Kombination mit anderen Materialien einschließlich Accessoires unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken sowie unter Berücksichtigung der männlichen Körperformen, Material, Mode und Kundenanforderungen |
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7. |
Herstellen von Sakkos mit Ober- und Unterkragen, Revers- und Futterverarbeitung sowie Verschlusstechniken und formgebenden Einlagen |
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8. |
Herstellen von Anzügen in stilistischer und verarbeitungstechnischer Abstimmung |
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9. |
Herstellen von Gesellschaftskleidung wie zB Smoking, Cut, Frack oder Tracht |
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10. |
Herstellen von Jacken und Mänteln mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken |
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11. |
Bekleidungsstücke anprobieren und anpassen |
|
12. |
Ändern, Reparieren, Instandhalten und Modernisieren von Herrenbekleidung |
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13. |
Fertigstellen des Modells |
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Pos. |
Hauptmodul Wäschewarenerzeugung |
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1. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Entgegennehmen von Kundenwünschen, Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen auch am Telefon, Behandeln von Reklamationen) |
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2. |
Kenntnis der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
|
3. |
Gestalten und Ausarbeiten von Entwürfen nach modischen und funktionalen Gesichtspunkten |
|
4. |
Präsentieren von Entwürfen und Wäschewaren |
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5. |
Kenntnis der Spezialmaschinen (zB Nähmaschinen, -automaten und -anlagen, Bügelmaschinen, Zuschneidemaschinen, Stanzmaschinen bzw. -automaten, Knopflochautomaten) und Zusatzgeräte sowie Auswählen und Einsetzen von Spezialmaschinen und Zusatzgeräten |
|
6. |
Fassonieren von Teilen sowie Zuschnitt von Schnittteilen unter Beachtung der Werkstoffe (zB Fadenlauf- und Strichrichtung, Muster) mittels Zuschneidemaschinen oder Stanzmaschinen bzw. -automaten |
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7. |
Zuschneiden von Stoffen mittels Zuschneidemaschinen oder Stanzmaschinen bzw. -automaten |
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8. |
Anfertigen von Krägen insbesondere Blusen- und Herrenhemdkrägen |
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9. |
Zusammennähen von Stoffteilen mittels Nähmaschinen, -automaten und -anlagen sowie Aufnähen von Krägen und Einnähen von Ärmeln |
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10. |
Einarbeiten von Mustern und Stickereien sowie Nähen von Hand bei schwierigen Materialien |
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11. |
Herstellen von Wäschewaren (zB Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Herrenhemden, Damenblusen, Kinderbekleidung, Babywäsche, Sport-, Freizeit- und Berufskleidung, Tisch- und Bettwäsche, Hausbekleidung, Unterwäsche usw.) unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken sowie unter Berücksichtigung der Körperformen, Material, Mode und Kundenanforderungen |
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12. |
Verarbeiten von Einlage- und Aufputzmaterial |
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13. |
Anbringen von Knopflöchern und Knöpfen mittels Knopflochautomaten |
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14. |
Ändern, Reparieren, Instandhalten und Modernisieren von Wäschewaren |
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15. |
Fertigstellen von Wäschewaren |
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Pos. |
Hauptmodul Modist/in und Hutmacher/in |
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1. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Entgegennehmen von Kundenwünschen, Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen auch am Telefon, Behandeln von Reklamationen) |
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2. |
Kenntnis der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
|
3. |
Gestalten und Ausarbeiten von Entwürfen nach modischen, historischen und funktionalen Gesichtspunkten |
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4. |
Präsentieren von Entwürfen sowie Herstellen von Probemodellen |
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5. |
Herstellen von Filz- und Strohhüten (zB durch Dampfbehandlung, Formen über Holz- und Kunststoffköpfen, Trocknen, Anbringen der Krempen, in Form bügeln, Hüte mit Knicken oder Vertiefungen versehen) nach Bildvorlagen oder Modellvorlagen |
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6. |
Herstellen von Hilfs- und Unterformen aus unterschiedlichen Materialien wie zB Vliesstoffen, Mull, Steiftüll und Draht |
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7. |
Herstellen von Hüten, Kappen, Mützen aus unterschiedlichen Materialien wie zB Textilien, Pelz, Leder nach Bildvorlagen oder Modellvorlagen |
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8. |
Ausgestalten von Kopfbedeckungen durch in Form bügeln, Anwenden von Gestaltungstechniken wie zB Kleben, Drapieren usw. |
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9. |
Veredeln der Oberfläche von Kopfbedeckungen wie zB Appretieren, Aufrauen, Glanzbürsten |
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10. |
Probemodelle anprobieren und anpassen |
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11. |
Reinigen, Auffrischen und Färben von Kopfbedeckungen |
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12. |
Ändern, Reparieren, Instandhalten und Modernisieren von Kopfbedeckungen |
|
13. |
Fertigstellen der Modelle |
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Pos. |
Hauptmodul Kürschner/in und Säckler/in |
|
1. |
Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Entgegennehmen von Kundenwünschen, Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen auch am Telefon, Behandeln von Reklamationen) |
|
2. |
Kenntnis der Kulturgeschichte der Mode und der aktuellen Modetrends |
|
3. |
Kenntnis der branchenbezogenen Bestimmungen wie zB Washingtoner Artenschutzabkommen |
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4. |
Kenntnis der Pelzschädlinge und der Bekämpfungsmaßnahmen |
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5. |
Beurteilen von Fellen und Leder sowie Sortieren der Felle |
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6. |
Vorbereiten von Fellen und Leder wie Säubern, Kämmen, Glätten, Strecken und Ausbessern von Beschädigungen |
|
7. |
Berechnen des Fellbedarfes sowie Zuschneiden der sortierten Felle |
|
8. |
Gestalten und Ausarbeiten von Entwürfen nach modischen, historischen und funktionalen Gesichtspunkten |
|
9. |
Präsentieren von Entwürfen sowie Herstellen von Probemodellen |
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10. |
Auslassen von Fellen |
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11. |
Fassonieren von Teilen sowie Zuschnitt von Schnittteilen unter Beachtung der Werkstoffe (zB Muster, Haarprofil, Haarfarbe) |
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12. |
Herstellen von Pelzbekleidung aller Art, auch in Kombination mit anderen Materialien einschließlich Accessoires unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken sowie unter Berücksichtigung der Körperformen, Material, Mode und Kundenanforderungen |
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13. |
Nachbehandeln von Pelzbekleidung wie zB durch Bügeln, Klopfen, Kämmen und mit Feuchtigkeit behandeln |
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14. |
Probemodelle anprobieren und anpassen |
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15. |
Ändern, Reparieren, Instandhalten und Modernisieren von Pelzbekleidung aller Art |
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16. |
Reinigen, Pflegen und materialgerechtes Aufbewahren von Pelzbekleidung |
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17. |
Fertigstellen des Modells |
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Pos. |
Spezialmodul Bekleidungsdesign |
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1. |
Kenntnis der neuestens Trends in Mode, Kultur und Gesellschaft |
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2. |
Kenntnis der Design- und Kostümkunde |
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3. |
Kenntnis der Möglichkeiten des Computereinsatzes bei der kreativen Gestaltung von Produkten, in der Schnittkonstruktion und Modellerstellung |
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4. |
Erstellen von Erstschnitten, Abwandeln und Vereinfachen von Schnitten von Hand und rechnergestützt |
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5. |
Entwickeln von Konzepten für Kollektionen abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe oder nach Vorgaben |
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6. |
Planen, Entwerfen und Gestalten von Modellen und Kollektionen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe, Typ, Material und Struktur nach eigenen Ideen und Anregungen von außen |
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7. |
Erstellen von Moodboards zum Festhalten von Ideen und Farben |
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8. |
Auswählen und Zusammenstellen von Stoffen und Zubehör wie zB Knöpfe, Bänder, Spitzen |
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9. |
Erstellen von Mustermodellen und Abwandeln in einzelne Konfektionsgrößen |
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10. |
Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Modellen oder Kollektionen wie zB Materialeinsatz, Arbeitsaufwand usw. |
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11. |
Anwenden von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von Unterlagen wie zB Materiallisten und Dokumentationen |
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12. |
Kenntnis der betriebsspezifischen Kostenrechnung und Kalkulation sowie Mitarbeit bei Kalkulationsarbeiten |
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13. |
Koordinieren der Arbeitsabläufe der Musternäherei |
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14. |
Durchführen von Anproben und gegebenenfalls Korrigieren des Modells |
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15. |
Präsentieren von Kollektionen auch unter Anwendung von Präsentationshilfen |
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16. |
Grundkenntnisse des Projektmanagements und der Projektabwicklung |
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Pos. |
Spezialmodul Theaterbekleidung |
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1. |
Kenntnis der Design- und Kostümkunde |
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2. |
Erstellen von Kostümskizzen mit Details wie Verschlüsse, Verzierungen, Accessoires |
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3. |
Anfertigen von Schnittzeichnungen auf Grund vorgegebener Entwurfskizzen |
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4. |
Materialauswahl in Zusammenarbeit mit dem Kostümbildner |
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5. |
Herstellen von Kostümen bzw. Kopfbedeckungen und Accessoires |
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6. |
Umarbeiten bereits vorhandener Kostüme bzw. Kopfbedeckungen und Accessoires |
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7. |
Mitarbeit bei Anproben mit den Darstellern |
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8. |
Instandhalten, Ausbessern und Reinigen von Kostümen bzw. Kopfbedeckungen und Accessoires |
|
9. |
Betreuen der Darsteller vor, während und nach der Aufführung im Zusammenhang mit den Kostümen bzw. Kopfbedeckungen und Accessoires |
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10. |
Kenntnis des Aufbaus des Kostümfundus |
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11. |
Entnehmen bzw. Rückführen der Kostüme bzw. Kopfbedeckungen und Accessoires an den Kostümfundus |
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Pos. |
Spezialmodul Bekleidungstechnik |
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1. |
Kenntnis der Arbeitsschritte und Arbeitsverfahren zur maschinellen Herstellung von Bekleidung |
|
2. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Produktionsmaschinen und –anlagen zur Herstellung von Bekleidung |
|
3. |
Kenntnis des Produktionsmanagements in der Bekleidungsfertigung (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung, Personalplanung) sowie Mitarbeit beim betrieblichen Produktionsmanagement |
|
4. |
Kenntnis der Prozessdokumentationen und Erstellen von Prozessaufzeichnungen über die betriebliche Bekleidungsfertigung |
|
5. |
Kenntnis und Anwendung von Methoden zur Prozessbewertung und -verbesserung sowie zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung in der Bekleidungsfertigung |
|
6. |
Kenntnis der Logistik (zB An- und Auslieferungslogistik) |
|
7. |
Kenntnis der betrieblichen Material-, Energie-, Produkt- und Informationsflüsse |
|
8. |
Kenntnis der Bedarfsermittlung sowie Mitarbeit bei der Beschaffung von Waren (zB Faserstoffe, Pelzfelle, Lederarten, textile Flächengebilde, Garne, Zwirne) und Dienstleistungen |
|
9. |
Kenntnis der Auftragsabwicklung und Durchführen der daraus abgeleiteten Produktionsaufträge |
|
10. |
Erfassen, Auswerten und Beurteilen von Betriebsdaten sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall |
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11. |
Kenntnis der Qualitätsmanagementsysteme sowie Umsetzung des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems |
|
12. |
Kenntnis des Ablaufs von Audits wie zB Planung von Audits, Durchführung von Audits, Berichterstellung |
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13. |
Mitarbeit bei Audits |
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14. |
Fachgerechte Moderation von Besprechungen und Präsentation von Arbeitsergebnissen unter Anwendung von Präsentationshilfen (wie Flipchart, Folien, Präsentationsprogramme) |
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in zumindest einem Hauptmodul des Lehrberufs Bekleidungsgestaltung oder erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Modist, Kappenmacher/in, Hutmacher, Kürschner/Kürschnerin oder Säckler/in (Lederbekleidungserzeuger) kann eine Zusatzprüfung gemäß Paragraph 27, Absatz eins, des BAG in einem Hauptmodul und/oder Spezialmodul des Lehrberufs Bekleidungsgestaltung abgelegt werden. Die Zusatzprüfung in einem Hauptmodul hat sich in diesem Fall auf die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch, in einem Spezialmodul auf die Gegenstände Prüfarbeit eingeschränkt auf die erweiterte Aufgabenstellung und Fachgespräch zu erstrecken. Für diese Zusatzprüfungen gelten Paragraphen 9, 10 und 11 sinngemäß.
Personen, die die Lehrabschlussprüfung in den folgenden Lehrberufen abgelegt haben, sind auf Grund des Paragraph 24, Absatz 5, des BAG unmittelbar zur Führung der nachfolgenden Bezeichnung berechtigt:
Mitterlehner