Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 16. Juni 2010 |
Teil II |
175. Verordnung: | Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden |
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl. II Nr. 583/2003, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem bestehenden Verordnungstext wird die Bezeichnung „§ 1.“ vorangestellt.
Novellierungsanordnung 2, Folgende §§ 2 und 3 werden angefügt:
Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch
§ 2 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“
Pröll