BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 16. Juni 2010

Teil römisch zwei

171. Verordnung:

Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

171. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

Aufgrund des Paragraph 21, Absatz eins, zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2010,, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 206 aus 1998,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 462 aus 2002,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „30 000 Euro“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Inhalt des Paragraph 4, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Absatz 2, wird angefügt:

  1. Absatz 2,Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2010, ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen.“

Pröll