Anlage 1 IM ALLGEMEINEN GELTUNGSBEREICH Landwirtschaft (ICS 65) und/oder Lebensmitteltechnologie (ICS 67)

ICS              Titel der ICS-Klassifikation1

65.120              Futtermittel

67.040              Lebensmittel und Nahrungsmittel im Allgemeinen

67.080              Obst. Gemüse

im Bereich Pflanzenbau:               Obst und Gemüse

67.120              Fleisch. Fleischprodukte. Sonstige tierische Erzeugnisse

2 IM GEREGELTEN GELTUNGSBEREICH

im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1760 aus 2000, zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, Amtsblatt Nummer L 204 vom 11.08.2000 Seite 1, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1825 aus 2000, mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760 aus 2000, hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, Amtsblatt Nummer L 216 vom 26.08.2000 Seite 8, in der geltenden Fassung.

1 ICS: Internationale Normenklassifizierung 6. Edition (2005)

2 Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.globalgap.org erhältlich.

3 Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.q-s.info erhältlich.