Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 12. Jänner 2010 |
Teil römisch zwei |
13. Verordnung: | Akkreditierung der Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
Die Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH mit Sitz in 2202 Enzersfeld, Königsbrunnerstraße 8, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in den Bereichen gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Agrovet - Lebens- und Umwelt Sicherungs GmbH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2007,, außer Kraft.
Mitterlehner