Absatz eins,Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus nachfolgend beschriebenen GVO bestehen oder solche enthalten, zum Zweck des Anbaus in Österreich ist verboten:
- Ziffer einsKartoffeln/Erdäpfel (Solanum tuberosum L), welche zur Erzielung eines höheren Amylopektingehalts der Stärke mittels Agrobacterium tumefaciens unter Verwendung des Vektors pHoxwG zur Linie EH92-527-1 (ID: BPS-25271-9) transformiert wurden. Das Produkt enthält folgende DNS-Sequenzen in zwei Genkassetten:
- Litera aGenkassette 1:
Ein vom Tn5 stammendes nptII-Gen, das Resistenz gegen Kanamycin verleiht, reguliert durch einen Nopalin-Synthase-Promotor zur Expression im Pflanzengewebe und terminiert durch eine Polyadenylierungssequenz des Nopalin-Synthase-Gens aus Agrobacterium tumefaciens.- Litera bGenkassette 2:
Ein Segment des gbss-Gens der Kartoffel/des Erdapfels, welches für das an Granula gebundene Stärkesynthase-Protein kodiert, in Antisense-Orientierung, reguliert durch den aus der Kartoffel isolierten gbss-Promotor und terminiert durch eine Polyadenylierungssequenz des Nopalin-Synthase-Gens von Agrobacterium-tumefaciens. - Ziffer 2Diese Erzeugnisse wurden von der Firma BASF Plant Science (vormals Amylogen HB) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG angemeldet, von der Europäischen Kommission mit Beschluss 2010/135/EU vom 2. März 2010 genehmigt und von der schwedischen zuständigen Behörde am 31. März 2010 zum Inverkehrbringen zum Anbau und für industrielle Zwecke zugelassen.