BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 25. August 2010

Teil römisch drei

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3 aus 2010, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarungstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 19. Juli 2010 und von Liechtenstein am 23. Juli 2010 unterzeichnet; die Vereinbarung tritt somit am 2. August 2010 in Kraft.

Faymann