BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. August 2010

Teil römisch drei

86. Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 582 Ausschussbericht 614 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8289 Sitzung 783.)

86.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden1

[Protokoll in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde zum Protokoll wurde am 18. Juni 2010 beim Generalsekretär der IMO hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz 2, für Österreich mit 16. September 2010 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Lettland, Liechtenstein, Marshallinseln, Nauru, Schweiz, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 406/1992.