BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 14. Juli 2010

Teil römisch drei

64. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit

64. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 22. Juni 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2009,) hinterlegt und anlässlich dessen folgenden Vorbehalt erklärt:

In Übereinstimmung mit Artikel 29, Absatz eins, des Übereinkommens behält sich Montenegro das Recht vor, die Bestimmungen von Artikel 16, des Übereinkommens nicht anzuwenden.

Faymann