Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 14. Juli 2010 |
Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 22. Juni 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2009,) hinterlegt und anlässlich dessen folgenden Vorbehalt erklärt:
In Übereinstimmung mit Artikel 29, Absatz eins, des Übereinkommens behält sich Montenegro das Recht vor, die Bestimmungen von Artikel 16, des Übereinkommens nicht anzuwenden.
Faymann