Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 17. Juni 2010 |
Teil römisch drei |
57. Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 385 Ausschussbericht 525 Sitzung 49. Bundesrat:, Ausschussbericht 8247 Sitzung 780.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei hat der letzte Vertragsstaat gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens am 4. Juni 2010 den Abschluss des für das Inkrafttreten erforderlichen Rechtsverfahrens notifiziert; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2010 für Bulgarien, Österreich, Rumänien, Türkei und Ungarn in Kraft.
Faymann