Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 17. Juni 2010 |
Teil römisch drei |
56. Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 602 Ausschussbericht 616 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8287 Sitzung 783.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[deutschsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
[englischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
[französischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
Die Annahme des Änderungsprotokolls wurde am 7. Mai 2010 dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union notifiziert; die Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage treten gemäß Artikel 18, Absatz 2, des Übereinkommens vom 11. Oktober 1973 für alle Mitgliedstaaten am 6. Juni 2010 in Kraft.
Neben Österreich sind das zu diesem Zeitpunkt nachstehende Staaten:
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 29/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.