BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 14. Juni 2010

Teil römisch drei

52. Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 457 Ausschussbericht 645 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8298 Sitzung 783.)

52.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen und Vorbehalten wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassung der Änderungsurkunden und die englische und spanische Sprachfassung der Erklärungen und Vorbehalte dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion1, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten

[Änderungsurkunden in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Erklärungen und Vorbehalte in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungsurkunden in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Erklärungen und Vorbehalte in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Mai 2010 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 17/1998 idF BGBl. III Nr. 170/2006.