Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 14. Juni 2010 |
Teil römisch drei |
48. Kundmachung: | Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits mit 1. Juni 2010 in Kraft.
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen wurde in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005, kundgemacht.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht.
Faymann